…bei einfacher Beschäftigung
Geeignet für: …jeden, der nur einen Job hat und wissen will, welche Abgaben dabei entstehen. Bei Auszubildenden ist die Ausbildung die Hauptbeschäftigung. Falls ihr als Auszubildende einen zusätzlichen Job habt, schaut euch die Regeln für mehrfach Beschäftigte an. (Stand 07/2017)
Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass ihr unter 25 Jahre alt seid. Sollte das nicht der Fall sein, ist für euch die gesetzliche Familienversicherung nicht mehr möglich und ihr müsst euch studentisch versichern (ca. 90€/Monat). Über 30 Jährige können von der studentischen Krankenversicherung keinen Gebrauch machen.
Steuern
Da die Steuern nicht von der Art der Beschäftigungsverhältnisse und auch nicht von deren Anzahl abhängen, klären wir dieses Thema gleich wieder zu Beginn. Steuern fallen immer erst dann an, wenn der Jahresgewinn 8.820€ übersteigt. Auch wenn ihr in einem Jahr sogar mal mehr als 10.000€ verdient habt, könnt ihr meistens eure Einnahmen durch Ausgaben wieder so weit drücken, dass euer Gewinn unter diesem Freibetrag liegt. Bereits gezahlte Steuern könnt ihr euch dann über die Steuererklärung wieder zurückholen. Es ist übrigens fast immer sinnvoll eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn euch noch keine Steuern abgezogen wurden. Falls euch interessiert wieso, schaut euch auf der Webseite einfach den Bereich Steuern an.
Bafög
Beim Bafög müsst ihr mit Rückzahlungen rechnen, wenn ihr mehr als 5.400€ im gesamten Bewilligungszeitraum verdient.
Kurzfristige Arbeiten und Arbeiten in den Semesterferien
70 Arbeitstage im Jahr könnt ihr euch kurzfristig beschäftigen lassen. Egal ob 70 Tage am Stück, oder aufgeteilt. Die Höhe des Verdienstes spielt hierbei keine Rolle. Ihr müsst keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung in dieser Zeit zahlen. Bei Studenten hat die Krankenversicherung wieder ihre eigenen Regeln. Wenn ihr über 450€/Monat kommt, werden ca. 90€ als studentischer Beitrag fällig. Auszubildende müssen keinen zusätzlichen Beitrag zahlen.
Als Werkstudent kann man in den Semesterferien auch mehr arbeiten, ohne sich extra als kurzfristiger Arbeiter ummelden zu müssen. So kann man sich diese 70 Tage aufheben.
Langfristige Arbeiten
Wir gehen hier von einer Beschäftigung aus, die länger als 3 Monate dauert. Wenn euer Gehalt schwankt, teilt die Summe des Einkommens aller Monate durch die Anzahl der Monate, die ihr beschäftigt seid. Das ist dann euer Monatsverdienst, nach welchem sich eure Beiträge orientieren. Vorausgesetzt die Schwankung hält sich in Grenzen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, kontaktiert einfach die Rentenversicherung oder die Minijobzentrale.
Wichtig ist, dass ihr bei langfristigen Arbeiten als Student immer unter 20h/Woche arbeitet, da ihr sonst in vollem Umfang in der Sozialversicherung pflichtig werdet (außer beim Minijob). D.h. volle Kranken-/Renten-/Arbeitslosenversicherungsbeiträge!
Die genauen Abgaben bei nur einem Arbeitsverhältnis sehen wir als Grundlagen an und verweisen euch deshalb auf die Seite der Grundlagen, damit das hier nicht wiederholt wird.
Alle hier vorgestellten Informationen spiegeln Recherche und Erfahrung wieder, dennoch kann es trotzdem zu Fehlern kommen. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche Fehler, freuen uns aber trotzdem, wenn ihr uns auf gefundene Fehler aufmerksam macht 🙂
Quellen:
https://www.studentenwerke.de/de/content/midi-job
https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/arbeiten_als_student/midijob.html
https://www.jobmensa.de/ratgeber/arbeitsmodelle/850-euro-job