…während des freiwilligen Praktikums

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Geeignet für: …jeden, der ein freiwilliges Praktikum absolviert. (Stand 07/2017)

 

Im freiwilligen Praktikum habt ihr Anspruch auf Mindestlohn!

Steuern

Da die Steuern nicht von der Art der Beschäftigungsverhältnisse und auch nicht von deren Anzahl abhängt, klären wir dieses Thema gleich wieder zu Beginn. Steuern fallen immer erst dann an, wenn der Jahresgewinn 8.820€ übersteigt. Auch wenn ihr in einem Jahr sogar mal mehr als 10.000€ verdient habt, könnt ihr meistens eure Einnahmen durch Ausgaben wieder so weit drücken, dass euer Gewinn unter diesem Freibetrag liegt. Bereits gezahlte Steuern könnt ihr euch dann über die Steuererklärung wieder zurückholen.

 

Sozialversicherungen

Freiwilliges Praktikum im Anschluss an das Pflichtpraktikum

Wenn ihr nach eurem Pflichtpraktikum ein freiwilliges Praktikum dranhängt, so wird der freiwillige Teil wie der Pflichtteil behandelt, sofern der freiwillige Teil 3 Monate nicht überschreitet. Werden diese 3 Monate überschritten, ergeben sich andere Abgaben.

Freiwilliges Praktikum bei Studenten

Wenn ihr unter 450€/Monat verdient, wird das Praktikum wie ein Minijob behandelt und ihr zahlt keine Abgaben. Wenn ihr über 450€/Monat verdient und unter 20h/Woche arbeitet, wird das Praktikum wie ein Werkstudentenjob behandelt. Wenn ihr über 20h/Woche arbeitet, seid ihr voll sozialversicherungspflichtig. Dann hättet ihr die Abgaben eines regulären Arbeitsnehmers.

Freiwilliges Praktikum bei Auszubildenden

Wenn ihr unter 450€/Monat verdient, wird das Praktikum wie ein Minijob behandelt und ihr zahlt keine Abgaben. Alles drüber wird für euch voll sozialversicherungspflichtig.

 

Bafög

Die Einnahmen, die ihr während eures Praktikums habt, werden nach Abzug von bestimmten Pauschalen voll auf das Bafög angerechnet! Hierbei werden vom gesamten Verdienst während eures Praktikums 1.000€ Werbungskosten abgezogen und dann nochmal 21,2% Sozialpauschale. Der Rest wird durch 12 geteilt und dann von jedem Monat eures Bewilligungszeitraums abgezogen.

Rechenbeispiel:

Person A verdient während des fünfmonatigen Pflichtpraktikums 700€ und würde ohne Praktikum monatlich 300€ Bafög bekommen.

Person A hat während des Praktikums also 3.500€ verdient. Hiervon werden 1.000€ Werbungskosten abgezogen, also sind wir schon mal bei 2.500€. Jetzt werden noch 21,2% Sozialpauschale abgezogen und wir befinden uns bei 1.970€. Dieser Betrag wird nun noch durch 12 geteilt und wir kommen auf 164,17€/Monat. D.h. A werden 164,17€/Monat vom Bafög abgezogen und A erhält somit nur noch 135,83€/Monat. Wenn es Monate gibt, in denen bereits 300€ Bafög gezahlt wurden, so kommt auf A wahrscheinlich eine Rückzahlung zu.

 

 


Alle hier vorgestellten Informationen spiegeln Recherche und Erfahrung wieder, dennoch kann es trotzdem zu Fehlern kommen. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche Fehler, freuen uns aber trotzdem, wenn ihr uns auf gefundene Fehler aufmerksam macht 🙂

 

Quellen:

https://www.paychex.de/news-liste/das-freiwillige-praktikum-in-den-semesterferien.html

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