Abgaben im Pflichtpraktikum

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Geeignet für: …jeden, der ein Pflichtpraktikum zu absolvieren hat. Also nichts für Auszubildende. (Stand 05/2020)

Definition Pflichtpraktikum

Es handelt sich nur dann um ein Pflichtpraktikum, wenn es auch wirklich in euren Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist. In diesen Bestimmungen steht zudem die Dauer eures Pflichtpraktikums. Solltet ihr euer Praktikum trotzdem verlängern wollen, so handelt es sich bei dem verlängerten Teil um ein freiwilliges Praktikum.

Im Pflichtpraktikum habt ihr übrigens keinen Anspruch auf Mindestlohn. Aber manche Firmen zahlen diesen mittlerweile trotzdem. Dann schauen wir uns mal die Abgaben im Pflichtpraktikum an:

Steuern

Wenn es um die Steuern geht, ist es egal ob ihr euch im Praktikum befindet, fest angestellt seid oder 5 Minijobs habt. Die Steuern hängen also nicht von der Art der Beschäftigungsverhältnisse und auch nicht von deren Anzahl ab. Und deshalb klären wir dieses Thema gleich wieder zu Beginn:
Steuern fallen immer erst dann an, wenn der gesamte Jahresgewinn den Freibetrag von 9.408€ übersteigt. Aber auch wenn ihr in einem Jahr mal ein höheres Gehalt als 10.000€ habt, müsst ihr nicht unbedingt Steuern zahlen. Ihr könnt nämlich meistens eure Einnahmen durch Ausgaben wieder so weit drücken, dass euer Gewinn unter diesem Freibetrag liegt. Bereits gezahlte Steuern könnt ihr euch dann über die Steuererklärung wieder zurückholen.

Sozialversicherungen

Während eures Pflichtpraktikums habt ihr keine Sozialabgaben! Lediglich wenn ihr über 455€/Monat verdient (oder über 25 Jahre alt seid), hat die Krankenkasse (leider) das Recht, euch aus der Familienversicherung zu werfen. Damit müsstest ihr euch dann studentisch selbst versichern, was ca. 110€/Monat kostet. Manche Krankenkassen sind aber kulant und lassen euch trotzdem in der Familienversicherung, da sie euch als zukünftige Kunden nicht verlieren wollen. Informiert euch daher am besten bei eurem Ansprechpartner der Krankenkasse, ob ihr euch studentisch versichern lassen müsst, oder nicht.

Zusammengefasst:

Arbeitslosenversicherung: 0%

Kranken- und Pflegeversicherung: evtl. ca. 110€ studentischer Beitrag, je nach Krankenkasse

Rentenversicherung: 0%

Bafög

Die Einnahmen, die ihr während eures Pflichtpraktikums habt, werden nach Abzug von bestimmten Pauschalen voll auf das Bafög angerechnet! Hierbei werden vom gesamten Verdienst während eures Praktikums 1.000€ Werbungskosten abgezogen und dann nochmal 21,2% Sozialpauschale (siehe §21 Abs. 2 BAFÖG). Der Rest wird durch 12 geteilt und dann von jedem Monat eures Bewilligungszeitraums abgezogen.

Rechenbeispiel:

Person A verdient während des fünfmonatigen Pflichtpraktikums 700€ und würde ohne Praktikum monatlich 300€ Bafög bekommen.

Person A hat während des Praktikums also 3.500€ verdient. Hiervon werden 1.000€ Werbungskosten abgezogen, also sind wir schon mal bei 2.500€. Jetzt werden noch 21,2% Sozialpauschale abgezogen und wir befinden uns bei 1.970€. Dieser Betrag wird nun noch durch 12 geteilt und wir kommen auf 164,17€/Monat. D.h. A werden 164,17€/Monat vom Bafög abgezogen und A erhält somit nur noch 135,83€/Monat. Wenn es Monate gibt, in denen bereits 300€ Bafög gezahlt wurden, so kommt auf A wahrscheinlich eine Rückzahlung zu.

WICHTIG: Wenn ihr euch aufgrund hoher Einnahmen im Pflichtpraktikum bei eurer Krankenkasse studentisch selbst versichern müsst, so übernimmt das Bafög-Amt diese Kosten! Beantragt also sofort zu Beginn des Praktikums eine Korrektur eures Bafög-Bescheides (E-Mail ist normalerweise ausreichend). Begründen könnt ihr den Antrag damit, dass die Kosten für die studentische Krankenversicherung für euch unausweichlich sind, da ihr das Praktikum ja machen müsst. Falls ihr diesen Antrag vergessen habt, könnt ihr den Zuschuss maximal 3 Monate rückwirkend einfordern.

TIPP: Zuvor haben wir bereits gesehen, dass das Bafög-Amt euch bei der Berechnung Werbungskosten in Höhe von 1.000€ erlässt. Eure Werbungskosten können aber eventuell deutlich höher sein. Wenn ihr aufgrund des Praktikum z.B. 2 Umzüge durchführen müsst (einmal bei Beginn und einmal am Ende), so kommt ihr mit einer Umzugspauschale von 820€ bereits insgesamt auf 1640€ Werbungskosten. Wenn ihr dann noch weitere Ausgaben findet, welche aufgrund des Praktikums zustande kommen, so könnt ihr die Werbungskosten noch mehr in die Höhe treiben. Denken wir nochmal an unser vorheriges Beispiel zurück: Hat Person A aufgrund von Umzügen, Fahrtkosten, usw. Werbungskosten in Höhe von 3.500€, so muss A kein Geld an das Bafög-Amt zurückzahlen. Denn die Werbungskosten sind genauso hoch wie die Einnahmen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich A bei Erhalt des Bafög-Bescheides beim Bafög-Amt meldet und die erhöhten Werbungskosten geltend macht.

Braucht ihr ein Muster-Formular für die erhöhten Werbungskosten? Dann meldet euch einfach per E-Mail bei uns.

Anschließendes freiwilliges Praktikum

Wenn ihr nach eurem Pflichtpraktikum ein freiwilliges Praktikum dranhängt, so wird der freiwillige Teil wie der Pflichtteil behandelt, sofern der freiwillige Teil 3 Monate nicht überschreitet. Werden diese 3 Monate überschritten, ergeben sich die Abgaben wie im freiwilligen Praktikum.

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Alle hier vorgestellten Informationen spiegeln Recherche und Erfahrung wieder, dennoch kann es trotzdem zu Fehlern kommen. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche Fehler, freuen uns aber trotzdem, wenn ihr uns auf gefundene Fehler aufmerksam macht 🙂

Quellen:

https://www.xn--bafg-7qa.de/de/-21-einkommensbegriff-248.php
https://www.paychex.de/news-liste/das-freiwillige-praktikum-in-den-semesterferien.html

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