Pauschale Ausgaben

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Geeignet für: …jeden, der eine Steuererklärung abgeben möchte und seine Ausgaben etwas hochdrücken will. (Stand 05/2020)

Um eure Ausgaben übersichtlich zu gestalten, solltet ihr eine Excel Liste anlegen und in diese Liste alle eure Ausgaben eintragen, welche ihr im Erklärungsjahr hattet. Ihr merkt schon, dass das auch bedeutet, dass ihr ab jetzt alle Rechnungen sammelt, die irgendwie mit eurer Ausbildung zusammenhängen. In diese Liste sollt ihr natürlich nicht einzeln gekaufte Stifte eintragen, sondern beispielsweise die Gesamtsumme für eure Arbeitsmittel.

Wenn ihr mit der Liste fertig seid, druckt ihr diese aus, unterschreibt sie und schickt sie mit eurer Steuererklärung mit. Rechnungen könnt ihr vorerst bei euch behalten. Das Finanzamt meldet sich dann schon, wenn es etwas braucht.

Damit das Finanzamt auch weiß, dass ihr diese Kosten als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben absetzen wollt, tragt ihr in Zeile 44 der Anlage N “siehe Anlage” ein. Ihr wisst nicht, was Anlage N ist? Dann schaut euch einfach die Informationsseite zu den benötigten Formularen an. Ihr wisst nicht, was der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungkosten ist? Lest es euch hier im Abschnitt “Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten” durch.

Pauschalen

Fahrkostenpauschale: Egal wie du zur Uni, zu einem Seminar, oder in die Bibliothek kommst, pro Kilometer sind es 0,30€, die ihr absetzen könnt. Für die Uni/Ausbildungsstätte gilt das jedoch nur in eine Richtung (Entfernungspauschale), da das in der Regel eure erste Tätigkeitsstätte ist. Wenn ihr aber nebenher noch ein Praktikum macht oder arbeitet, so könnt ihr die Pauschale für den Fahrtweg zur zweiten Tätigkeitsstätte in beide Richtungen ansetzen, da es sich hierbei um Reisekosten handelt.

Kontoführungpauschale: Da fast jeder heutzutage ein Konto hat und dieses verwalten muss, gibt’s hier 16€.

Pauschale für Fachbücher: Diese Pauschale ist nicht offiziell, aber anscheinend frägt das Finanzamt bei 80€ für Fachbücher nicht nach.

Telefonkosten-/Internetpauschale: Hier werden maximal 20€ anerkannt, wobei das Finanzamt hier eventuell nachhakt. Denn eigentlich müsstet ihr ausrechnen, zu wie viel Prozent ihr euer Telefon/Internet privat und für die Ausbildung benutzt und dann könntet ihr nur den Prozentsatz absetzen, den ihr auch wirklich für die Ausbildung benutzt habt. In der Regel geht man von ca. 20% aus.

Umzugskostenpauschale: Ihr macht ein Praktikum und müsst zwei mal umziehen? Dann gibt’s zwei mal 820€.

Verpflegungsmehraufwand: Einen oder mehrere Tage auf einem Seminar, Fortbildung, o.ä.? Dann gilt Folgendes: Für einen Tag mit 8-24h Abwesenheit gibt’s 14€. Bei mehrtägiger Abwesenheit gibt’s für An- und Abreisetag ebenfalls 14€, 28€ für einen ganzen Tag und 20€ als Übernachtungskostenpauschale.

Zudem gelten diese Pauschalen auch für die ersten 3 Monate im Praktikum (da es sich um die zweite Tätigkeitsstätte handelt) und für die ersten 3 Monate nach Umzug zum Studienort. Auch für ein Auslandssemester kann man Verpflegungspauschalen ansetzen, diese müsst ihr euch aber im Internet raussuchen, da sie für jedes Land unterschiedlich (meistens höher) sind.

Arbeitsmittelpauschale: Jetzt sind wir wieder bei den Stiften. Aber auch so Zeug wie Taschenrechner und Ordner gehören dazu, weshalb man hier 110€ ansetzen kann. Zu den Arbeitsmitteln zählen übrigens auch Laptops und Telefone, wobei hier geprüft werden muss, wie oft ihr diese Dinge privat nutzt. Man kann mit solchen Geräten aber trotzdem mal leicht über 410€ (ohne Mwst.) kommen und ab dieser Grenze kommt das sog. Abschreiben ins Spiel. Das bedeutet, dass ihr ein Produkt, welches ohne Mehrwertsteuer beispielsweise 500€ kostet, nur anteilig auf mehrere Jahr absetzen könnt. Wie viele Jahre das sind und für welche Produkte das gilt, könnt ihr in AfA- Tabellen (Absetzung für Abnutzung) nachschauen.

Bewerbungskostenpauschale: Pro Onlinebewerbung gibt es hier 2,50€ und für postalische Bewerbungen sogar 8,50€

Semestergebühren: Die Semestergebühren zahlt ihr um studieren zu können, folglich könnt ihr sie auch in voller Höhe absetzen.

Vereinsbeiträge: Wenn ihr in einem Hochschulverein seid und Beiträge zahlt, könnt ihr auch diese absetzen.

Seminarkosten: Falls ihr mal ein kostenpflichtiges Seminar oder beispielsweise einen kostenpflichtigen Sprachkurs besucht, solltet ihr auch diese Kosten als Ausgaben ansetzen.

Doppelte Haushaltsführung: Da das die wenigsten betrifft, wird es hier nicht näher ausgeführt. Solltest du jedoch eine Wohnung am Studien-/Ausbildungsort haben und gleichzeitig an deinem “Lebensmittelpunkt” (z.B. bei deinen Eltern, oder deinem Freund / deiner Freundin), so gibt es hier auch wieder sehr hohe Vorteile. Voraussetzung ist jedoch, dass du dich bei beiden Wohnungen nachweislich finanziell beteiligst.


Alle hier vorgestellten Informationen spiegeln Recherche und Erfahrung wieder, dennoch kann es trotzdem zu Fehlern kommen. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche Fehler, freuen uns aber trotzdem, wenn ihr uns auf gefundene Fehler aufmerksam macht 🙂

Quellen:

http://www.finanztip.de/zweitstudium/

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/diese-ausbildungskosten-kannst-du-von-der-steuer-absetzen.html

http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/reisekosten-oder-entfernungspauschale-der-feine-steuerliche-unterschied.html

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