Grundlagen
Geeignet für: …jeden, der den Unterschied zwischen Minijob, Midijob und Werkstudent nicht kennt. Für Auszubildende ist der Werkstudent natürlich uninteressant und leider auch der Midijob. Es ist aber trotzdem gut zu wissen was diese Begriffe bedeuten. (Stand 07/2017)
Die Begriffe Minijob, Midijob und Werkstudent sind Status, welche man in der Sozialversicherung haben kann. Mit Sozialversicherung meint man die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Status grenzen sich in der Einkommenshöhe ab und bieten besondere Vorteile. Auszubildende zahlen in der Regel die Beiträge eines regulären Arbeitnehmers und duale Studenten sind in der Regel Midijobber.
Steuern
Steuern sind unabhängig von der Sozialversicherung und fallen immer erst dann an, wenn der Jahresgewinn über 8.820€ übersteigt. Auch wenn ihr in einem Jahr sogar mal mehr als 10.000€ verdient habt, könnt ihr meistens eure Einnahmen durch Ausgaben wieder so weit drücken, dass euer Gewinn unter diesem Freibetrag liegt. Bereits gezahlte Steuern könnt ihr euch dann über die Steuererklärung wieder zurückholen. Es ist übrigens fast immer sinnvoll eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn euch noch keine Steuern abgezogen wurden. Falls euch interessiert wieso, schaut euch auf der Webseite einfach den Bereich Steuern an.
Bafög
Beim Bafög müsst ihr mit Rückzahlungen rechnen, wenn ihr mehr als 5.400€ im gesamten Bewilligungszeitraum verdient. Wenn es sich bei eurer Beschäftigung um ein Praktikum handelt, dann werden Rückzahlungen teilweise auch schon bei unter 5.400€ im Jahr fällig.
Minijob
Als Minijob wird eine Beschäftigung bezeichnet, bei der man nicht mehr als 450€/Monat verdient. Wenn der Verdienst schwankt, muss der monatliche Durchschnitt errechnet werden. Dieser ist dann ausschlaggebend für die Sozialversicherung. Falls ihr übrigens Sonntagszuschläge o.ä. bekommt, ändern diese nicht euren Status in der Sozialversicherung. Solche Zuschläge sind zudem steuerfrei.
Ein Minijob ist in der Sozialversicherung frei (Abzüge durch die Rentenversicherung kann man durch Antragstellung ausschließen). Sowohl für Studenten, als auch für Auszubildende.
Zusammengefasst:
Arbeitslosenversicherung: 0%
Kranken- und Pflegeversicherung: 0%
Rentenversicherung: 0%
Midijob
Wenn ihr über 450€/Monat verdient, aber unter 850€/Monat, habt ihr in der Sozialversicherung zunächst einmal den Status des Midijobbers. Falls ihr unter 20h/Woche arbeitet und Student seid, seid ihr keine Midijobber, sondern Werkstudenten. Ein Midijobber hat verminderte Abgaben in der Sozialversicherung. Es gibt hier nämlich die sog. Gleitzonenregelung. Hierbei wird über den Bruttoverdienst mit Hilfe einer Formel das Gleitzonenentgelt berechnet, welches unter dem Bruttoverdienst liegt und ausgehend von diesem müsst ihr dann die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Je näher ihr an die 850€ kommt, desto mehr Abgaben müsst ihr zahlen. Wenn ihr dann bei dem Grenzbetrag von 850€ angekommen seid, zahlt ihr die regulären Arbeitnehmer Beiträge.
Ein Rechenbeispiel für diese Abgaben findet ihr hier, etwas weiter unten.
Duale Studenten sind in der Regel Midijobber und keine Werkstudenten! Sobald sie über 850€ kommen, sind sie reguläre Arbeitnehmer. Auszubildende haben keinen Anspruch auf diese Vergünstigungen und zahlen immer die Beiträge eines regulären Arbeitnehmers, sofern sie mehr als 325€/Monat verdienen (unter 325€/Monat übernimmt der Arbeitgeber alle Abgaben). Sie sind also auch keine Midijobber.
Zusammengefasst:
Arbeitslosenversicherung: 0,76%-1,5%
Kranken- und Pflegeversicherung: ca. 5,1%-9,7%
Rentenversicherung: 4,7%-9,35%
Werkstudent
Wenn ihr über 450€/Monat verdient und gleichzeitig weniger als 20h/Woche arbeitet, könnt ihr den Werkstudentenstatus annehmen. Dieser Status hat nichts mit der Art eurer Beschäftigung zu tun. Als Werkstudent zahlt man keine Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung wird wie beim Midijob gehandhabt und geht bei ca. 4,7% (bei 450€/Monat) los und hört bei 9,35% (bei 850€/Monat) auf. Eine Tabelle mit einer groben Abstufung gibt’s hier. Man zahlt ebenfalls keine regulären Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung, sondern die studentischen Beiträge (ca. 90€), sofern man unter 30 Jahre alt ist.
Der Status des Werkstudenten bietet jedoch noch andere Vorteile: Man kann in den Semesterferien auch Vollzeit arbeiten und zahlt trotzdem nur die 9,35% für die Rentenversicherung plus studentische Krankenversicherung.
Wenn ihr mehr als 450€/Monat verdient, teilt eurem Arbeitgeber mit, dass ihr euch im Studium befindet, damit er diesen Werkstudentenstatus übermitteln kann. So könnt ihr von diesen Vorteilen profitieren.
Zusammengefasst:
Arbeitslosenversicherung: 0%
Kranken- und Pflegeversicherung: ca. 90€ pauschal
Rentenversicherung: 4,7%-9,35%
Reguläre Arbeitnehmer
Als regulärer Arbeitnehmer ist man voll sozialversicherungspflichtig. Hierbei fallen für den Arbeitnehmer folgende Abgaben an:
Arbeitslosenversicherung: 1,5%
Kranken- und Pflegeversicherung: ca. 9,7%
Rentenversicherung: 9,35%
Alle hier vorgestellten Informationen spiegeln Recherche und Erfahrung wieder, dennoch kann es trotzdem zu Fehlern kommen. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche Fehler, freuen uns aber trotzdem, wenn ihr uns auf gefundene Fehler aufmerksam macht 🙂
Quellen:
https://www.studentenwerke.de/de/content/midi-job
https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/arbeiten_als_student/midijob.html
https://www.jobmensa.de/ratgeber/arbeitsmodelle/850-euro-job
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/das-wird-arbeitnehmern-vom-lohn-abgezogen.html