Steuerfreie Arbeit
Geeignet für: …jeden, der sich noch etwas dazuverdienen möchte, ohne höhere Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen. Auch für Bafög Empfänger. (Stand 07/2017)
Die Übungsleiterpauschale
Vielleicht habt ihr es schon mal gehört, es gibt bestimmte Tätigkeiten, welche steuer- und sozialversicherungsfrei sind und sogar bei Bafög-Bezug keine Abzüge bringen! Wenn ihr beispielsweise einen 450€ Job habt, lohnt es sich oft gar nicht, mehr zu arbeiten, da ab dieser Grenze die Renten- und Krankenversicherung Geld haben wollen und das sind auf einen Schlag ca. 100€. D.h. entweder ihr verdient unter 450€, oder über 600€. Alles dazwischen macht keinen Sinn, weil es euch die Versicherungen gleich wieder abziehen. Wenn ihr aber als Übungsleiter tätig seid, sind die Einnahmen aus dieser Tätigkeit von allen Abzügen befreit. Natürlich geht das nicht bis ins Unendliche. Die Obergrenze hierfür liegt bei 2.400€ pro Jahr. Aber mal ehrlich, das ist schon einiges, vor allem für einen Studierenden.
Aber was genau sind die Übungsleitertätigkeiten? Damit ihr einen Überblick bekommt, welche Tätigkeiten das sein können, hat das Bundesfinanzministerium mal ein paar Beispiele genannt. Wir werden euch hier mal die Relevantesten auflisten:
Tutorenjobs: Eine Tätigkeit als Tutor hat schon sehr viele Vorteile. An vielen Unis und Hochschulen bekommt man hier sogar 20€/Stunde (die Bezahlung ist teilweise so hoch, da man den Inhalt manchmal auch zu Hause aufbereiten muss) und zwar Brutto=Netto, wegen des Freibetrags.
Nachhilfe: Ich möchte hier niemandem was unterstellen, da aber die meisten Nachhilfestunden Bar bezahlt werden, erfährt das Finanzamt eh nie, dass hier Einnahmen fließen. Aber wenn ihr zu den korrekten Steuerzahlern gehört, gebt ihr diese Bareinnahmen natürlich an (selbstverständlich…klar…macht ja eh jeder). Im Prinzip ist es aber auch wieder egal, denn für diese Einnahmen gilt auch der Freibetrag.
Trainer: Viele von euch treiben Sport. Wenn ihr gut seid, könnt ihr bei den Vereinen ja mal nachfragen, ob sie einen Trainer brauchen und könnt auch so abgabenfrei dazuverdienen.
Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen: Falls ihr euch ohnehin mal sozial engagieren wolltet, könnt ihr euch überlegen, euch als Pfleger etwas dazuzuverdienen.
Anderes: Es gibt noch andere Tätigkeiten, für die die Übungsleiterpauschale greift. Wenn ihr euch nicht sicher seid, dass sie für euch auch gilt, fragt einfach mal bei eurem Finanzamt nach. Es lohnt sich!
Zusammenfassung: Solange ihr studiert, oder euch in der Ausbildung befindet (und unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem Studium) könnt ihr mit der Übungsleiterpauschale 2.400€/Jahr abgabenfrei dazuverdienen. Unabhängig davon ob ihr bereits einen Nebenjob habt oder nicht und unabhängig davon wie viel ihr im Nebenjob verdient. Wenn ihr als Übungsleiter über 2.400€ kommt, fallen nur auf den Betrag Abgaben an, der über den 2.400€ liegt.
Die Ehrenamtspauschale
Das Ganze gibt es natürlich auch noch für ehrenamtliche Tätigkeiten, wobei wir uns hier mal kurz fassen. Der Grund ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten meist nicht bezahlt werden und wenn doch, geschieht das oft unter der Hand. Falls ihr aber trotzdem Einnahmen im Ehrenamt habt, sind diese bis zu einer Höhe von 720€ abzugsfrei. Was genau als ehrenamtliche Tätigkeit gilt, könnt ihr hier nachlesen.
Alle hier vorgestellten Informationen spiegeln Recherche und Erfahrung wieder, dennoch kann es trotzdem zu Fehlern kommen. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche Fehler, freuen uns aber trotzdem, wenn ihr uns auf gefundene Fehler aufmerksam macht 🙂
Quellen: