Grundlagen

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Geeignet für: …jeden, der nicht weiß, ob er Steuern zahlen muss oder nicht und ob sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt. Schon mal vorab: eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich vor allem für Personen, die während des Studiums nicht, oder nur wenig arbeiten. (Stand 07/2017)

 

Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Es besteht immer die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sobald ihr Einnahmen habt, von denen das Finanzamt nichts weiß (es gibt noch ein paar andere Kriterien, diese spielen aber während eurer Ausbildung in der Regel keine Rolle). Wenn ihr einfach nur angestellt seid und keine Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten o.ä. habt, dann teilt euer Arbeitgeber dem Finanzamt alles Nötige mit und ihr müsst keine Steuererklärung abgeben. Aber vor allem im Studium bzw. in der Ausbildung lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung. Zunächst müssen wir aber mal wissen, ab wann man überhaupt Steuern zahlt.

Ab wann ihr Steuern zahlen müsst

In der Regel hat jeder von euch einen Steuerfreibetrag in Höhe von 8.820€ pro Jahr. D.h. ihr müsst erst Steuern zahlen, wenn eure Einnahmen nach Abzug der Ausgaben über diesem Freibetrag liegen (hierbei zählt immer die Summe der Einnahmen und Ausgaben für ein ganzes Jahr). Ein Liste mit Ausgaben, die das Finanzamt im Zusammenhang mit eurem Studium / eurer Ausbildung anerkennt, haben wir hier für euch erstellt. Rechnet euch am besten mal eure Ausgaben zusammen. Durch die ganzen Pauschalen, die das Finanzamt anerkennt, können schnell mal mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Nun kann es aber sein, dass euch bereits Steuern abgezogen wurden, obwohl eure Gesamteinnahmen die 8.820€ nicht überstiegen haben. In diesem Fall könnt ihr euch aber die Steuern wieder zurückholen.

Freiwillige Steuererklärung

Wir unterscheiden hier mal zwischen den Personen, die so viel gearbeitet haben, dass ihnen bereits Steuern abgezogen wurden und den Personen, die noch nichts gearbeitet haben, oder so wenig, dass ihnen noch keine Steuern abgezogen wurden. Im weiteren Verlauf meinen wir mit “Erklärungsjahr” das Jahr, für das ihr eine Steuererklärung abgebt.

Für die, bei denen bereits Steuern abgezogen wurden: Wenn ihr eine Steuererklärung abgebt, könnt ihr ausbildungsbezogene Ausgaben geltend machen. Wenn dann im Erklärungsjahr die Gesamteinnahmen minus Gesamtausgaben unter dem Steuerfreibetrag liegen, bekommt ihr eure bereits gezahlten Steuern wieder zurück. Wenn ihr noch immer drüber liegt, bekommt ihr zumindest auch einen Teil zurück. Wenn ihr durch eure Ausgaben sogar ins Minus kommt, dann solltet ihr hier mal weiterlesen.

Rechnungsbeispiel:

Person A verdient in einem Jahr 12.000€, hat aber durch Fahrtkosten, Umzug und andere Dinge Ausgaben von 4.000€. In Summe hat A also einen Gewinn von 8.000€ (12.000€ Einnahmen – 4.000€ Ausgaben) und liegt unter dem Freibetrag von 8.820€. A muss somit keine Steuern zahlen! Wenn bereits Steuern abgeführt wurden, kann A diese Steuern mit Hilfe einer Steuererklärung zurückbekommen.

Für diejenigen von euch, bei denen noch keine Steuern abgezogen wurden: Für euch lohnt sich die freiwillige Steuererklärung, wenn eure Ausgaben höher als die Einnahmen sind. Also, wenn ihr durch eure Ausgaben ins Minus kommt, solltet auch ihr hier weiterlesen.

Das zugehörige Rechnungsbeispiel gibt es dann ebenfalls auf der verlinkten Seite.

Falls ihr nicht wisst, welche Formulare ihr für die (freiwillige) Steuererklärung braucht, könnt ihr hier nachschauen.

 

 

 


Alle hier vorgestellten Informationen spiegeln Recherche und Erfahrung wieder, dennoch kann es trotzdem zu Fehlern kommen. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche Fehler, freuen uns aber trotzdem, wenn ihr uns auf gefundene Fehler aufmerksam macht 🙂

 

Quellen:

http://www.steuerklassen.com/steuerfreibetrag/

http://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/steuererklaerungspflicht/

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